(P) Grenzdicke der Einzeldicke: Die farbliche Erkennung von Problemwerten (→ Auswertung → Extras → Problemwerte farblich markieren) wurde überprüft und sichergestellt, dass die Vorgaben der ZTV-Asphalt, Tab. 24, eingehalten werden. D.h., für die Grenzdicke der Einzeldicke gilt bei der Asphalttragschicht die Solldicke -2,5 cm und bei Vollgebundenem Oberbau die Solldicke – 3,0 cm.